Gesundheitsuntersuchung (Checkup 35)
Wie sollte eine gute Vorsorge aussehen ?

Eine vernünftige Vorsorge sollte die regelrechte Funktion der Organe überprüfen und gleichzeitig nach häufigen und gefährlichen Erkrankungen suchen. Zusätzlich sollte die meist altersabhängige Wahrscheinlichkeit des Auftretens der Erkrankung, das individuelle familiäre, genetische und möglicherweise auch arbeitsbedingte oder umweltbedingte Risiko berücksichtigt werden.
Damit es komme nicht zum Knackse erfand man einst die Prophylaxe. Doch lieber beugt der Mensch, der Tor, sich vor der Krankheit, als ihr vor! Eugen Roth
Welche Untersuchungsverfahren sollte man bei der Vorsorge einsetzten ?
Grundsätzlich gibt es Erkrankungen, die sich nur im Blut (z.B. Pankreatitis) oder nur in bildgebenden Verfahren wie Ultraschall (z.B. Aortenaneurysma) feststellen lassen. Einige Hohlorgane (Speiseröhre, Magen und Darm) lassen sich weder im Blut noch im Ultraschall gut beurteilen. Hier können nur Stuhlproben, endoskopische oder radiologische Verfahren zum Einsatz kommen. Will man einen umfassenden Status der inneren Organe erheben, ist es sinnvoll die betreffenden Organe sowohl im Blut als auch im Bild anzuschauen.
Auch bei der Untersuchung des Herzens und des Kreislaufes helfen Blutuntersuchungen wenig. Hier wäre als erste Screeningmaßnahme ein Belastungs-EKG sinnvoll.
Je Älter man wird, umso häufiger treten Erkrankungen auf. Mit zunehmenden Alter sind kürzere Untersuchungsabstände sinnvoller als ein starrer 2-Jahresabstand, wie derzeitig bei der gesetzlichen Gesundheitsuntersuchung.
Zusammengefaßt muß man zur gründlichen und umfassenden Untersuchung eines Menschen je nach Alter und den zu untersuchenden Organen verschiedene Untersuchungsverfahren kombinieren und zu verschiedenen Zeiten anwenden. Eine Differenzierung nach Alter, Risikoprofil und Bedürfnissen sollte ebenso erfolgen.
90 % der Bevölkerung sind gesetzlich pflichtversichert. Für den Check der inneren Organe existiert für diese Verichertengruppe nur die gesetzliche "Gesundheitsuntersuchung". Man sollte daher die Frage anders stellen:
Ist die gesetzliche Gesundheitsuntersuchung eine gründliche Vorsorge ?
Die gesetzliche Gesundheitsuntersuchung kann derzeitig alle 2 Jahre durchgeführt werden. Sie war früher etwas umfangreicher und ist im Zuge der Gesundheitsreform auf eine körperliche Untersuchung, eine Zucker- und Cholesterinmessung im Blut sowie einen Urinschnelltest gekürzt worden. Eine Früherkennung von Zuckerkrankheit, erhöhten Blutfetten und einiger seltener oder harmloser Erkrankungen ist hiermit möglich, aber der Großteil der inneren Organe wird in seinem Gesundheitszustand nicht beurteilt. Auch frühe Krebsformen dieser Organe oder gefährliche Herz-Kreislauferkrankungen entgehen der regulären gesetzlichen Gesundheitsuntersuchung.
Kurzum der Begriff "Gesundheitsuntersuchung" hält nicht das, was er vom Wort her verspricht. Er täuscht eine falsche Gewissheit und Genauigkeit vor und ist vom Umfang und der Tiefe der eingesetzten Untersuchungstechniken nicht geeignet, wichtige Erkrankungen frühzeitig zu erkennen. Im übrigen sei hier erwähnt, das sich die gesetzliche Krankenkassen ihre Gesundheitsuntersuchung derzeitig etwa 32 € alle 2 Jahre kosten lässt. Im Vergleich hierzu sind die Kosten für den TÜV ihres Autos höher.
Um dem zunehmenden Wunsch nach einer individuellen und umfassenden Gesundheitsuntersuchung entgegen zu kommen bieten wir für gesetzlich Versicherte ergänzende Untersuchungsmöglichkeiten zur bestehenden gesetzlichen Gesundheitsuntersuchung an. Hierzu haben wir verschiedene "Untersuchungspackete" geschnürt, die sich ergänzen und kombiniert werden können. Gerne beraten wir Sie über sinnvolle Kombinationen.
Warum können die ergänzenden Untersuchungen nicht über die Krankenkasse abgerechnet werden ?
Viele Patienten wünschen sich neben der gesetzlichen Gesundheitsuntersuchungen weitere Untersuchungen. Meist ist ein Check aller inneren Organe gewünscht. Warum diese Zusatzuntersuchungen nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse abrechenbar sind, erfahren sie im Folgenden:
Die gesetzliche Krankenkasse ist per Gesetz für die Behandlung von Kranken und nicht für Gesunde zuständig. Daher unterscheidet man in der gesetzlichen Krankenversicherung prinzipiell 2 unterschiedliche "Patientenzustände":
- Führt der Arzt Untersuchungen bei Gesunden durch, so sind dies Vorsorgeuntersuchungen, die per Gesetz in Art und Umfang definiert sind.
- Führt der Arzt Untersuchungen bei Kranken durch, so dienen die Untersuchungen zur Erkennung und Eingrenzung von Krankheiten, sog. diagnostische Untersuchungen. Damit der Arzt diese Untersuchungen durchführen und gegenüber der Krankenkasse abrechnen kann, muß er vorab eine Verdachtsdiagnose äußern. Diese Verdachtserkrankung muss vom Arzt mit Hilfe des ICD-Codes computerlesbar verschlüsselt werden. Auch die im Anschluß durchgeführten Untersuchungen müssen vom Arzt computerlesbar verschlüsselt werden. Der Datensatz bestehend aus Patientendaten, Verdachtserkrankung und durchgeführten Untersuchungen wird elektronisch übertragen und mittels Computer auf Plausibilität überprüft.
Wollte ein Arzt alle wichtigen Organe zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse überprüfen, so müsste er den Patienten für 8-9 Organe multimorbide krank machen, da es sich ja um diagnostische Untersuchungen mit Krankheitsverdacht handelt.
Dieses Vorgehen wäre zum einen Versicherungsbetrug und zum anderen würde es nach kurzer Zeit auffallen, da Erkrankungen und Untersuchungen elekronisch überprüft werden und es unglaubwürdig ist, wenn der Arzt ständig Patienten mit Verdacht auf Multiorganerkrankungen behandelt, die sich aber im Verlauf nicht bestätigen.
Als zweiter gewichtiger Grund kommt hinzu, daß Ärzte für ihre diagnostischen Leistungen Budgets haben. Bei einem hausärztlich tätigen Arzt (Allgemeinmedizin, Internist) beträgt dies in Ostwestfalen-Lippe durchschnittlich 15 € pro Patient und Monat (Stand: 1.10.2008). Dies ist der Geldbetrag, die die gesetzliche Krankenkasse maximal für sämtliche von ihm und seinen Arzthelferinnen erbrachten Leistungen erstattet. Sind bei einem Patienten mehr medizinische Leistungen notwendig, bleibt der Arzt auf den über 15 € pro Monat liegenden Kosten sitzen.
Zusammengefaßt sind Gesetzgebung und Budgets so gestaltet, dass umfassende Vorsorgeuntersuchungen leider nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse durchgeführt werden können.
Weitere Informationen über die von unserer Praxis angebotenen Zusatzuntersuchungen erfahren Sie hier.
